Cellisten kennen das Problem: Das Instrument ist groß, empfindlich und schwer zu transportieren. Genau deshalb passiert häufiger etwas – ein Sturz beim Umziehen, ein Schaden beim Verladen ins Auto, ein Kratzer im engen Backstage-Bereich. Eine Cello-Versicherung deckt diese Risiken zuverlässig ab und sichert den oft erheblichen Wert Ihres Violoncellos.
Welche Risiken deckt die Cello-Versicherung ab?
- Bruchschäden – vom feinen Riss bis zum Halsbruch
- Sturz-, Stoß- und Handhabungsschäden
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub – auch aus dem Kfz
- Verlust und Abhandenkommen auf Reisen
- Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser
- Transportgefahren weltweit, inklusive Bahn-, Auto- und Flugreisen
- Beschädigungen an Bogen und Etui (mitversicherbar)
Warum die Hausratversicherung meist nicht ausreicht
Die Hausratversicherung deckt Cellos in der Regel nur in engen Grenzen ab: Sie greift oft nur in der eigenen Wohnung, kennt keine Bruchdeckung und schließt berufliche Nutzung häufig aus. Für ein Konzertcello, das täglich zur Probe transportiert wird und regelmäßig auf Konzertreisen mitkommt, ist dieser Schutz zu schmal. Eine spezialisierte Instrumentenversicherung ist hier die deutlich sinnvollere Wahl.
Für wen ist die Versicherung besonders wichtig?
- Berufscellistinnen und -cellisten in Orchestern und Kammermusikensembles
- Studierende an Musikhochschulen mit hochwertigem Eigen- oder Leihinstrument
- Amateurmusiker mit Instrumenten ab dem mittleren vierstelligen Bereich
- Musikschulen und Ensembles mit mehreren Celli
Transport & Konzertreisen – oft die größte Gefahr
Statistisch gesehen entstehen viele Celloschäden nicht beim Spielen, sondern beim Transport. Ein Sturz beim Einladen, eine unglückliche Bewegung beim Aussteigen, ein umgekipptes Instrument im Auto: solche Situationen sind schnell passiert. Die Instrumentenversicherung deckt genau diese Transportrisiken ab – ob im eigenen Fahrzeug, in Bahn und Flugzeug oder in Speditionen.
Was passiert im Schadenfall?
Bei einem versicherten Schaden trägt die Versicherung die Reparaturkosten bei einem qualifizierten Geigenbauer. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, wird der vereinbarte Versicherungswert erstattet. Bei besonders wertvollen Celli empfehlen wir eine regelmäßige Neubewertung, damit der Versicherungswert immer aktuell bleibt. Selbstbeteiligungen sind in der SINFONIMA® Musikinstrumentenversicherung nicht vorgesehen.
Drewes & Runge – Ihr Partner für die Cello-Versicherung
Als Assekuradeur mit langer Tradition kennen wir die Anforderungen professioneller Cellistinnen und Cellisten ebenso wie die Bedürfnisse von Amateurspielern. Wir beraten Sie unabhängig, wählen den passenden Tarif und unterstützen Sie im Schadenfall. Nehmen Sie Kontakt auf – wir freuen uns darauf, Ihr Cello mit dem passenden Schutz zu begleiten.
